Exporterlösstabilisierung
- Exporterlösstabilisierung
Expọrt|erlösstabilisierung,
Bezeichnung für wirtschaftspolitische Maßnahmen zur Stabilisierung der Ausfuhrerlöse der überwiegend
Rohstoffe exportierenden
Entwicklungsländer. Dabei sollen die Erlöse als
Produkt von Menge und Preis verstetigt werden, nicht die Preise, da Preisreduzierungen kurzfristig durch Mengensteigerungen ausgeglichen werden können. Ziel ist die Sicherstellung
relativ kontinuierlicher
Einnahmen für die
Volkswirtschaft, um eine stetige wirtschaftliche
Entwicklung zu gewährleisten und die Realisierung entwicklungspolitischer Vorstellungen, z. B. bei Entwicklungsprojekten, zu erreichen. Da Preisschwankungen auf den Weltrohstoffmärkten oder Importrestriktionen der Einfuhrländer häufig zu schwankenden Ausfuhrerlösen führen, sind die
Ordnung und Verstetigung des Welthandels mit Rohstoffen ein besonderes Anliegen der Entwicklungsländer (
Neue Weltwirtschaftsordnung,
Rohstoffabkommen).
Die
erste internationale Form der Exporterlösstabilisierung als Hilfe für Entwicklungsländer wurde 1963 vom Internationalen
Währungsfonds eingerichtet, eine Sonderfazilität zur kompensatorischen
Finanzierung von Exporterlösschwankungen. Ziel der kurzfristigen kompensatorischen Finanzierung ist der
Ausgleich von Liquiditätsengpässen (Zahlungsbilanzhilfe) rohstoffexportierender Entwicklungsländer bei temporären Rückgängen ihrer Exporterlöse. Die Exporterlösstabilisierung ist auch wichtige
Bestimmung der
Lomé-Abkommen zwischen den Staaten der EU und den
AKP-Staaten.
Universal-Lexikon.
2012.
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